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Mannheimer Akademie für soziale Berufe

Trägername

Mannheimer Akademie für soziale Berufe

Strasse/Nr.E1 16
PLZ/Ort68159 Mannheim
Telefon0621-8337040
E-Mailinfo@mannheimer-akademie.de
Internethttps://www.mannheimer-akademie.de/

Mitten im Leben: Direkt am Paradeplatz in Mannheim Optimal mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar, moderne Ausstattung, praxisorientierter Unterricht, innovative Lehrmethoden, erstklassige Lehrkräfte. Die Mannheimer Akademie für soziale Berufe ist zudem nach dem Qualitätsmanagement-System AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) zertifiziert.

 

Unsere Weiterbildungen bieten Fachkräften in der Pflege und der Sozialpädagogik die Möglichkeit, sich in Teilzeitform weiter zu qualifizieren – und zwar berufsbegleitend. Pflegefachkräfte können sich zur “Leitung einer Pflege- und Funktionseinheit” oder zur “Fachkraft für Gerontopsychiatrie” ausbilden lassen. In der Sozialpädagogik bieten wir die Möglichkeit, sich zum/zur “Fachwirt/in für Organisation und Führung” ausbilden zu lassen.

 

Die Mannheimer Akademie für soziale Berufe wird vom Deutschen Roten Kreuz Kreisverband Mannheim e.V. getragen. Wir teilen die Ideale des Deutschen Roten Kreuzes und sind offen für Menschen aus allen Kulturen und in jedem Alter. Wir wollen, dass Sie bei uns mit Freude und Erfolg lernen. Deshalb legen wir großen Wert auf eine individuelle und schülerorientierte Betreuung. Dies wird durch ein qualifiziertes und eingespieltes Lehrerteam möglich.

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  • Erziehung / Pädagogik
  • Pflege / Gesundheit

Erziehung / Pädagogik

Name der Maßnahme:
Staatlich anerkannte/r Erzieher/in

Beginn: 01.09.23

Dauer: Ausbildungsdauer: 3 Jahre (zweijährige schulische Ausbildung in Vollzeit plus einjähriges vergütetes Berufspraktikum) Abschluss: staatlich anerkannte Erzieherin bzw. staatlich anerkannter Erzieher sowie Bachelor Professional in Sozialwesen

Art: Erwerb eines Berufsabschlusses

Zeitlicher Umfang: Vollzeit

Durchführungsform: vor Ort

Schulische Voraussetzungen:  Zahlreiche schulische Abschlüsse oder berufliche Erfahrungen berechtigen zur Ausbildung. Perspektiven: Nach Ihrer erfolgreichen Ausbildung haben Sie verschiedenste Möglichkeiten zur Weiterqualifizierung bis hin zum Studium an einer Hochschule. Mehr erfahren Berufskolleg für Sozialpädagogik (1 Jahr) Ausbildung zur sozialpädagogischen Assistenz (3 Jahre) Nutzen Sie Ihre Chance mit unseren sozialpädagogischen Ausbildungen können Sie gleichzeitig verschiedene Schulabschlüsse erwerben. Zudem ist in allen Ausbildungs­gängen des Fach­bereichs Sozial­pädagogik eine Förderung nach dem Bundes­ausbildungs­förderungs­gesetz (BAföG) oder durch das Jobcenter / die Arbeits­agentur, auch mit Bildungs­gutscheinen, möglich.

Voraussetzungen: Fachschulreife, Realschulabschluss oder das Versetzungszeugnis in Klasse 11 eines Gymnasiums oder Nachweis eines gleichwertigen Bildungsstands und a) erfolgreicher Abschluss des Berufskollegs für Praktikantinnen und Praktikanten, wobei im Handlungsfeld sozialpädagogisches Handeln mindestens die Note “befriedigend” erreicht werden muss, oder b) erfolgreicher Abschluss einer dem Berufskolleg für Praktikantinnen und Praktikanten vergleichbaren, auf die Erzieherausbildung gezielt ausgerichteten schulischen Vorbereitung eines anderen Bundeslandes, sofern diese mit einer benoteten fachpraktischen Ausbildung verbunden ist und diese mindestens mit der Note “befriedigend” bewertet wurde, oder c) Berufsabschluss als Kinderpfleger*in oder eine gleichwertige im Hinblick auf die Ausbildung an der Fachschule für Sozialpädagogik einschlägige berufliche Qualifizierung Zugang ist auch möglich mit einer in einem anderen Bundesland absolvierten schulischen Vorbereitung, die dem Berufskolleg für Praktikantinnen und Praktikanten vergleichbar ist, oder mit einer mindestens zweijährigen schulischen Ausbildung, die eine fachpraktische Ausbildung im Kindergarten beinhaltet hat, oder mit fachgebundener oder allgemeinen Hochschulreife sowie einer praktischen Tätigkeit im Umfang von 6 Wochen.

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Pflege / Gesundheit

Name der Maßnahme:
Staatlich anerkannte/r Sozialpädagogische/r Assistent/in

Beginn: 01.08.23

Dauer: 3 Jahre

Art: Erwerb eines Berufsabschlusses

Zeitlicher Umfang: Vollzeit

Durchführungsform: vor Ort

Voraussetzungen: Sie absolvieren eine insgesamt dreijährige Ausbildung: Die zweijährige schulische Ausbildung in Vollzeit plus das einjährige (vergütete) Berufspraktikum. In der Ausbildung vermitteln wir Ihnen neben fachlichen Inhalten unter anderem auch Kompetenzen für Ihren eigenen beruflichen Werdegang und Fähigkeiten, um mit anderen im Team zusammenzuarbeiten. Zudem verknüpft die Ausbildung die Theorie mit der Praxis: Es gibt fachpraktische Einsätze in Krippen, Kindergärten, Kindertagesstätten, Horten oder im Bereich der Ganztagsbetreuung an Grundschulen. Nach Bestehen der Prüfungen sind Sie staatlich anerkannte:r Sozialpädagogische:r Assistent:in. Hauptschulabschluss oder gleichwertiger Abschluss mit einem Notendurchschnitt von 3,0 oder besser sowie einer Abschlussnote in Deutsch von 3,0 oder besser Sprachnachweis B2, wenn der Schulabschluss im Ausland erworben wurde. Nachweis durch ein ärztliches Zeugnis (hausärztliches Attest) darüber, dass eine Immunität gegen Masern vorliegt oder aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht geimpft werden kann. Die Berufsfachschule für sozialpädagogische Assistenz hat seit dem Schuljahr 2022/23 in Baden-Württemberg die Kinderpflege-Ausbildung abgelöst.

Name der Maßnahme:
Praxisanleiter/in in Pflegeberufen

Beginn: 23.01.23

Dauer: 11.09.23

Art: Sonstige berufliche Weiterbildung

Zeitlicher Umfang: Teilzeit

Durchführungsform: vor Ort

Voraussetzungen: Termine der berufspädagogischen Weiterbildung zur Praxisanleitung in Pflegeberufen
Hier: PAL_15 Theorieblock Montag, 23.01.2023 bis Mittwoch, 25.01.2023 08:00 – 15:15 Uhr Montag, 13.02.2023 bis Mittwoch, 15.02.2023 08:00 – 15:15 Uhr Montag, 27.02.2023 bis Mittwoch, 01.03.2023 08:00 – 15:15 Uhr Montag, 20.03.2023 bis Mittwoch, 22.03.2023 08:00 – 15:15 Uhr Montag, 03.04.2023 bis Mittwoch, 05.04.2023 08:00 – 15:15 Uhr Montag, 24.04.2023 bis Mittwoch, 26.04.2023 08:00 – 15:15 Uhr Dienstag, 02.05.2023 bis Donnerstag, 04.05.2023 08:00 – 15:15 Uhr Montag, 15.05.2023 bis Mittwoch, 17.05.2023 08:00 – 15:15 Uhr Montag, 12.06.2023 bis Mittwoch, 14.06.2023 08:00 – 15:15 Uhr Montag, 26.06.2023 bis Mittwoch, 28.06.2023 08:00 – 15:15 Uhr
Praktikum 40 Stunden Praktikum in der eigenen oder in einer externen Einrichtung Zeitraum: Juli und August Theorieblock Montag, 11.09.2023 bis Dienstag, 12.09.2023 08:00 – 15:15 Uhr Mittwoch, 13.09.2023 08:00 – 11:15 Uhr Abschlussprüfung voraussichtlich 14.09.2023 

Bemerkungen: Die Weiterbildung ist in Teilzeit zu absolvieren. Durch die Gestaltung der Unterrichte in Wochenblöcken können Sie diese mit Ihrem Arbeitgeber entsprechend planen und vereinbaren. Anmeldeunterlagen: Aufnahmeantrag (siehe Homepage des Bildungsanbieters) Berufsurkunde in beglaubigter Kopie Nachweis über mindestens zweijährige einschlägige Berufserfahrung Nachweispflicht durch ein ärztliches Zeugnis (hausärztliches Attest) darüber, dass eine Immunität gegen Masern vorliegt oder aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht geimpft werden kann Lebenslauf in tabellarischer Form mit Angaben über den bisherigen Bildungsweg. Aktuelles Original-Passfoto, rückseitig mit Namen und Geburtsdatum beschriftet, Kopie des (Personal-) Ausweises oder der Geburts- oder Heiratsurkunde. Zur Aufnahme benötigen Sie:  eine abgeschlossene Berufsausbildung als Altenpfleger:in, Gesundheitspfleger:in, Kinderkrankenschwester/-pfleger oder Heilerziehungspfleger:in eine einschlägige berufliche Tätigkeit von mindestens zwei Jahren.

Anmerkungen: Eine Förderung durch das Jobcenter / die Agentur für Arbeit ist, auch mit Bildungsgutscheinen, möglich. Bei Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.

Weitere Informationen

Name der Maßnahme:
Staatlich anerkannte*r Altenpflegehelfer*in (für Migrantinnen und Migranten mit geringen Deutschkenntnissen)

Beginn: 01.10.23

Art: Sonstige berufliche Weiterbildung

Zeitlicher Umfang: Vollzeit

Durchführungsform: E1, 16, 68159 Mannheim

Voraussetzungen: Nachweis eines Hauptschulabschlusses oder eines gleichwertigen Bildungsstandes (in Ausnahmefällen kann die Schule auch ohne Hauptschulabschluss besucht werden; dieser wird nach erfolgreichem Abschluss der zweijährigen Ausbildung verliehen) Nachweis der gesundheitlichen Eignung zur Ausübung des Berufes durch ein ärztliches Attest Nachweis einer Ausbildungsstätte für den praktischen Teil der Ausbildung, z. B. in einem Altenpflegeheim oder bei einem ambulanten Pflegedienst. Bei der Suche und Auswahl unterstützen wir Sie gerne. Nachweis von deutschen Sprachkenntnissen auf der Niveaustufe A2. Der Nachweis wird ggf. durch einen Sprachtest an der Mannheimer Akademie ermittelt. Nachweis durch ein ärztliches Zeugnis (hausärztliches Attest) darüber, dass eine Immunität gegen Masern vorliegt oder aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht geimpft werden kann.

Anmerkungen: Die zweijährige Ausbildung an der Berufsfachschule für Altenpflegehilfe mit staatlich anerkanntem Abschluss richtet sich speziell an Migrantinnen und Migranten

Weitere Informationen

Name der Maßnahme:
Staatl. anerkannte/r Alltagsbetreuer/in

Beginn: 

Dauer: Zweijährige Ausbildung an der Berufsfachschule für Sozialpflege, Schwerpunkt Alltagsbetreuung, mit staatlich anerkanntem Abschluss, der Unterrichtet findet geblockt im wochenweisen Wechsel mit den Praxiseinsätzen in Einrichtungen der Alten- oder Behindertenpflege statt.

Art: Erwerb eines Berufsabschlusses

Zeitlicher Umfang: Vollzeit

Durchführungsform: E1, 16, 68159 Mannheim

Voraussetzungen: Zweijährige Ausbildung an der Berufsfachschule für Sozialpflege, Schwerpunkt Alltagsbetreuung, mit staatlich anerkanntem Abschluss, der Unterrichtet findet geblockt im wochenweisen Wechsel mit den Praxiseinsätzen in Einrichtungen der Alten- oder Behindertenpflege statt.

Anmerkungen: Unterrichtsform: Blockunterricht
Unterrichtszeiten: Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 15:15 Uhr

Weitere Informationen

Name der Maßnahme:
Staatlich anerkannte*r Altenpflegehelfer*in

Beginn: 01.04.23

Dauer: Einjährige Ausbildung an der Berufsfachschule für Altenpflegehilfe mit staatlich anerkanntem Abschluss, die Ausbildung setzt sich aus 720 Stunden Theorie an unserer Schule und 850 Stunden Praxis in einem Altenpflegeheim oder einem ambulanten Pflegedienst zusammen. Ihre praktische Ausbildung erfolgt in Form mehrerer Blockpraktika, damit Sie mehr und intensivere Erfahrungen sammeln können.

Art: Erwerb eines Berufsabschlusses

Zeitlicher Umfang: Vollzeit

Durchführungsform: E1, 16, 68159 Mannheim

Voraussetzungen: Hauptschulabschluss, ausreichende deutsche Sprachkenntnisse (ggf. Nachweis erforderlich) Nachweis einer Ausbildungsstätte für den praktischen Teil der Ausbildung, z.B. in einem Altenpflegeheim oder bei einem ambulanten Pflegedienst. Bei der Suche und Auswahl unterstützen wir Sie gerne. Nachweis der gesundheitlichen Eignung zur Ausübung des Berufes durch ein ärztliches Attest bei Interesse empfehlen wir ein Praktikum Nachweis durch ein ärztliches Zeugnis (hausärztliches Attest) darüber, dass eine Immunität gegen Masern vorliegt oder aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht geimpft werden kann.

Anmerkungen: Die praktische Ausbildung umfasst 850 Stunden. Die theoretische Ausbildung umfasst insgesamt 720 Stunden. Ausbildungsvertrag mit einem geeigneten APH nötig.

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Name der Maßnahme:
Pflegefachfrau/-Mann

Beginn: 01.10.23

Dauer: Dreijährige generalistische Ausbildung mit staatlich anerkanntem Abschluss, die ersten zwei Jahre bilden den generalistisch ausgerichteten Teil der Ausbildung, in dem Sie einen Vertiefungsbereich in der praktischen Ausbildung wählen. Auszubildende, die im dritten Ausbildungsjahr die generalistische Ausbildung fortsetzen, erwerben den Berufsabschluss Pflegefachfrau bzw. Pflegefachmann. Auszubildende, die ihr Hauptaugenmerk in der Pflege alter Menschen sehen, können im dritten Ausbildungsjahr einen gesonderten Abschluss mit dem Schwerpunkt Altenpfleger:in erwerben.

Art: Erwerb eines Berufsabschlusses

Zeitlicher Umfang: Vollzeit

Durchführungsform: E1, 16, 68159 Mannheim

Voraussetzungen: Realschulabschluss oder Hauptschulabschluss und abgeschlossene zweijährige Berufsausbildung oder Mittlere Reife (auf Antrag Verkürzung möglich) Nachweis der gesundheitlichen Eignung zur Ausübung des Berufes durch ein ärztliches Attest. Bei Interesse empfehlen wir ein Praktikum ausreichende deutsche Sprachkenntnisse (B2 Niveau) Nachweis einer Ausbildungsstätte für den praktischen Teil der Ausbildung, z.B. in einem Krankenhaus, einem Altenpflegeheim oder bei einem ambulanten Pflegedienst Nachweis durch ein ärztliches Zeugnis (hausärztliches Attest) darüber, dass eine Immunität gegen Masern vorliegt oder aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht geimpft werden kann

Anmerkungen: Vollzeit/Blockunterricht; Mo.-Fr. 08:00 Uhr-15:15 Uhr

Weitere Informationen

Name der Maßnahme:
Pflegefachfrau/-Mann

Beginn: 01.04.23

Dauer: Dreijährige generalistische Ausbildung mit staatlich anerkanntem Abschluss, die ersten zwei Jahre bilden den generalistisch ausgerichteten Teil der Ausbildung, in dem Sie einen Vertiefungsbereich in der praktischen Ausbildung wählen. Auszubildende, die im dritten Ausbildungsjahr die generalistische Ausbildung fortsetzen, erwerben den Berufsabschluss Pflegefachfrau bzw. Pflegefachmann.  Auszubildende, die ihr Hauptaugenmerk in der Pflege alter Menschen sehen, können im dritten Ausbildungsjahr einen gesonderten Abschluss mit dem Schwerpunkt Altenpfleger:in erwerben.

Art: Erwerb eines Berufsabschlusses

Zeitlicher Umfang: Vollzeit

Durchführungsform: E1, 16, 68159 Mannheim

Voraussetzungen: Realschulabschluss oder Hauptschulabschluss und abgeschlossene zweijährige Berufsausbildung oder Mittlere Reife (auf Antrag Verkürzung möglich) Nachweis der gesundheitlichen Eignung zur Ausübung des Berufes durch ein ärztliches Attest. Bei Interesse empfehlen wir ein Praktikum ausreichende deutsche Sprachkenntnisse (B2 Niveau) Nachweis einer Ausbildungsstätte für den praktischen Teil der Ausbildung, z.B. in einem Krankenhaus, einem Altenpflegeheim oder bei einem ambulanten Pflegedienst Nachweis durch ein ärztliches Zeugnis (hausärztliches Attest) darüber, dass eine Immunität gegen Masern vorliegt oder aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht geimpft werden kann

Anmerkungen: Vollzeit/Blockunterricht Mo.-Fr. 08:00-15:15 Uhr

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