Pflege / Gesundheit
Name der Maßnahme:
Staatlich anerkannte/r Sozialpädagogische/r Assistent/in
Beginn: 01.08.23
Dauer: 3 Jahre
Art: Erwerb eines Berufsabschlusses
Zeitlicher Umfang: Vollzeit
Durchführungsform: vor Ort
Voraussetzungen: Sie absolvieren eine insgesamt dreijährige Ausbildung: Die zweijährige schulische Ausbildung in Vollzeit plus das einjährige (vergütete) Berufspraktikum. In der Ausbildung vermitteln wir Ihnen neben fachlichen Inhalten unter anderem auch Kompetenzen für Ihren eigenen beruflichen Werdegang und Fähigkeiten, um mit anderen im Team zusammenzuarbeiten. Zudem verknüpft die Ausbildung die Theorie mit der Praxis: Es gibt fachpraktische Einsätze in Krippen, Kindergärten, Kindertagesstätten, Horten oder im Bereich der Ganztagsbetreuung an Grundschulen. Nach Bestehen der Prüfungen sind Sie staatlich anerkannte:r Sozialpädagogische:r Assistent:in. Hauptschulabschluss oder gleichwertiger Abschluss mit einem Notendurchschnitt von 3,0 oder besser sowie einer Abschlussnote in Deutsch von 3,0 oder besser Sprachnachweis B2, wenn der Schulabschluss im Ausland erworben wurde. Nachweis durch ein ärztliches Zeugnis (hausärztliches Attest) darüber, dass eine Immunität gegen Masern vorliegt oder aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht geimpft werden kann. Die Berufsfachschule für sozialpädagogische Assistenz hat seit dem Schuljahr 2022/23 in Baden-Württemberg die Kinderpflege-Ausbildung abgelöst.
Name der Maßnahme:
Praxisanleiter/in in Pflegeberufen
Beginn: 23.01.23
Dauer: 11.09.23
Art: Sonstige berufliche Weiterbildung
Zeitlicher Umfang: Teilzeit
Durchführungsform: vor Ort
Voraussetzungen: Termine der berufspädagogischen Weiterbildung zur Praxisanleitung in Pflegeberufen
Hier: PAL_15 Theorieblock Montag, 23.01.2023 bis Mittwoch, 25.01.2023 08:00 – 15:15 Uhr Montag, 13.02.2023 bis Mittwoch, 15.02.2023 08:00 – 15:15 Uhr Montag, 27.02.2023 bis Mittwoch, 01.03.2023 08:00 – 15:15 Uhr Montag, 20.03.2023 bis Mittwoch, 22.03.2023 08:00 – 15:15 Uhr Montag, 03.04.2023 bis Mittwoch, 05.04.2023 08:00 – 15:15 Uhr Montag, 24.04.2023 bis Mittwoch, 26.04.2023 08:00 – 15:15 Uhr Dienstag, 02.05.2023 bis Donnerstag, 04.05.2023 08:00 – 15:15 Uhr Montag, 15.05.2023 bis Mittwoch, 17.05.2023 08:00 – 15:15 Uhr Montag, 12.06.2023 bis Mittwoch, 14.06.2023 08:00 – 15:15 Uhr Montag, 26.06.2023 bis Mittwoch, 28.06.2023 08:00 – 15:15 Uhr
Praktikum 40 Stunden Praktikum in der eigenen oder in einer externen Einrichtung Zeitraum: Juli und August Theorieblock Montag, 11.09.2023 bis Dienstag, 12.09.2023 08:00 – 15:15 Uhr Mittwoch, 13.09.2023 08:00 – 11:15 Uhr Abschlussprüfung voraussichtlich 14.09.2023
Bemerkungen: Die Weiterbildung ist in Teilzeit zu absolvieren. Durch die Gestaltung der Unterrichte in Wochenblöcken können Sie diese mit Ihrem Arbeitgeber entsprechend planen und vereinbaren. Anmeldeunterlagen: Aufnahmeantrag (siehe Homepage des Bildungsanbieters) Berufsurkunde in beglaubigter Kopie Nachweis über mindestens zweijährige einschlägige Berufserfahrung Nachweispflicht durch ein ärztliches Zeugnis (hausärztliches Attest) darüber, dass eine Immunität gegen Masern vorliegt oder aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht geimpft werden kann Lebenslauf in tabellarischer Form mit Angaben über den bisherigen Bildungsweg. Aktuelles Original-Passfoto, rückseitig mit Namen und Geburtsdatum beschriftet, Kopie des (Personal-) Ausweises oder der Geburts- oder Heiratsurkunde. Zur Aufnahme benötigen Sie: eine abgeschlossene Berufsausbildung als Altenpfleger:in, Gesundheitspfleger:in, Kinderkrankenschwester/-pfleger oder Heilerziehungspfleger:in eine einschlägige berufliche Tätigkeit von mindestens zwei Jahren.
Anmerkungen: Eine Förderung durch das Jobcenter / die Agentur für Arbeit ist, auch mit Bildungsgutscheinen, möglich. Bei Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Name der Maßnahme:
Staatlich anerkannte*r Altenpflegehelfer*in (für Migrantinnen und Migranten mit geringen Deutschkenntnissen)
Beginn: 01.10.23
Art: Sonstige berufliche Weiterbildung
Zeitlicher Umfang: Vollzeit
Durchführungsform: E1, 16, 68159 Mannheim
Voraussetzungen: Nachweis eines Hauptschulabschlusses oder eines gleichwertigen Bildungsstandes (in Ausnahmefällen kann die Schule auch ohne Hauptschulabschluss besucht werden; dieser wird nach erfolgreichem Abschluss der zweijährigen Ausbildung verliehen) Nachweis der gesundheitlichen Eignung zur Ausübung des Berufes durch ein ärztliches Attest Nachweis einer Ausbildungsstätte für den praktischen Teil der Ausbildung, z. B. in einem Altenpflegeheim oder bei einem ambulanten Pflegedienst. Bei der Suche und Auswahl unterstützen wir Sie gerne. Nachweis von deutschen Sprachkenntnissen auf der Niveaustufe A2. Der Nachweis wird ggf. durch einen Sprachtest an der Mannheimer Akademie ermittelt. Nachweis durch ein ärztliches Zeugnis (hausärztliches Attest) darüber, dass eine Immunität gegen Masern vorliegt oder aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht geimpft werden kann.
Anmerkungen: Die zweijährige Ausbildung an der Berufsfachschule für Altenpflegehilfe mit staatlich anerkanntem Abschluss richtet sich speziell an Migrantinnen und Migranten
Name der Maßnahme:
Staatl. anerkannte/r Alltagsbetreuer/in
Beginn:
Dauer: Zweijährige Ausbildung an der Berufsfachschule für Sozialpflege, Schwerpunkt Alltagsbetreuung, mit staatlich anerkanntem Abschluss, der Unterrichtet findet geblockt im wochenweisen Wechsel mit den Praxiseinsätzen in Einrichtungen der Alten- oder Behindertenpflege statt.
Art: Erwerb eines Berufsabschlusses
Zeitlicher Umfang: Vollzeit
Durchführungsform: E1, 16, 68159 Mannheim
Voraussetzungen: Zweijährige Ausbildung an der Berufsfachschule für Sozialpflege, Schwerpunkt Alltagsbetreuung, mit staatlich anerkanntem Abschluss, der Unterrichtet findet geblockt im wochenweisen Wechsel mit den Praxiseinsätzen in Einrichtungen der Alten- oder Behindertenpflege statt.
Anmerkungen: Unterrichtsform: Blockunterricht
Unterrichtszeiten: Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 15:15 Uhr
Name der Maßnahme:
Staatlich anerkannte*r Altenpflegehelfer*in
Beginn: 01.04.23
Dauer: Einjährige Ausbildung an der Berufsfachschule für Altenpflegehilfe mit staatlich anerkanntem Abschluss, die Ausbildung setzt sich aus 720 Stunden Theorie an unserer Schule und 850 Stunden Praxis in einem Altenpflegeheim oder einem ambulanten Pflegedienst zusammen. Ihre praktische Ausbildung erfolgt in Form mehrerer Blockpraktika, damit Sie mehr und intensivere Erfahrungen sammeln können.
Art: Erwerb eines Berufsabschlusses
Zeitlicher Umfang: Vollzeit
Durchführungsform: E1, 16, 68159 Mannheim
Voraussetzungen: Hauptschulabschluss, ausreichende deutsche Sprachkenntnisse (ggf. Nachweis erforderlich) Nachweis einer Ausbildungsstätte für den praktischen Teil der Ausbildung, z.B. in einem Altenpflegeheim oder bei einem ambulanten Pflegedienst. Bei der Suche und Auswahl unterstützen wir Sie gerne. Nachweis der gesundheitlichen Eignung zur Ausübung des Berufes durch ein ärztliches Attest bei Interesse empfehlen wir ein Praktikum Nachweis durch ein ärztliches Zeugnis (hausärztliches Attest) darüber, dass eine Immunität gegen Masern vorliegt oder aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht geimpft werden kann.
Anmerkungen: Die praktische Ausbildung umfasst 850 Stunden. Die theoretische Ausbildung umfasst insgesamt 720 Stunden. Ausbildungsvertrag mit einem geeigneten APH nötig.
Name der Maßnahme:
Pflegefachfrau/-Mann
Beginn: 01.10.23
Dauer: Dreijährige generalistische Ausbildung mit staatlich anerkanntem Abschluss, die ersten zwei Jahre bilden den generalistisch ausgerichteten Teil der Ausbildung, in dem Sie einen Vertiefungsbereich in der praktischen Ausbildung wählen. Auszubildende, die im dritten Ausbildungsjahr die generalistische Ausbildung fortsetzen, erwerben den Berufsabschluss Pflegefachfrau bzw. Pflegefachmann. Auszubildende, die ihr Hauptaugenmerk in der Pflege alter Menschen sehen, können im dritten Ausbildungsjahr einen gesonderten Abschluss mit dem Schwerpunkt Altenpfleger:in erwerben.
Art: Erwerb eines Berufsabschlusses
Zeitlicher Umfang: Vollzeit
Durchführungsform: E1, 16, 68159 Mannheim
Voraussetzungen: Realschulabschluss oder Hauptschulabschluss und abgeschlossene zweijährige Berufsausbildung oder Mittlere Reife (auf Antrag Verkürzung möglich) Nachweis der gesundheitlichen Eignung zur Ausübung des Berufes durch ein ärztliches Attest. Bei Interesse empfehlen wir ein Praktikum ausreichende deutsche Sprachkenntnisse (B2 Niveau) Nachweis einer Ausbildungsstätte für den praktischen Teil der Ausbildung, z.B. in einem Krankenhaus, einem Altenpflegeheim oder bei einem ambulanten Pflegedienst Nachweis durch ein ärztliches Zeugnis (hausärztliches Attest) darüber, dass eine Immunität gegen Masern vorliegt oder aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht geimpft werden kann
Anmerkungen: Vollzeit/Blockunterricht; Mo.-Fr. 08:00 Uhr-15:15 Uhr
Name der Maßnahme:
Pflegefachfrau/-Mann
Beginn: 01.04.23
Dauer: Dreijährige generalistische Ausbildung mit staatlich anerkanntem Abschluss, die ersten zwei Jahre bilden den generalistisch ausgerichteten Teil der Ausbildung, in dem Sie einen Vertiefungsbereich in der praktischen Ausbildung wählen. Auszubildende, die im dritten Ausbildungsjahr die generalistische Ausbildung fortsetzen, erwerben den Berufsabschluss Pflegefachfrau bzw. Pflegefachmann. Auszubildende, die ihr Hauptaugenmerk in der Pflege alter Menschen sehen, können im dritten Ausbildungsjahr einen gesonderten Abschluss mit dem Schwerpunkt Altenpfleger:in erwerben.
Art: Erwerb eines Berufsabschlusses
Zeitlicher Umfang: Vollzeit
Durchführungsform: E1, 16, 68159 Mannheim
Voraussetzungen: Realschulabschluss oder Hauptschulabschluss und abgeschlossene zweijährige Berufsausbildung oder Mittlere Reife (auf Antrag Verkürzung möglich) Nachweis der gesundheitlichen Eignung zur Ausübung des Berufes durch ein ärztliches Attest. Bei Interesse empfehlen wir ein Praktikum ausreichende deutsche Sprachkenntnisse (B2 Niveau) Nachweis einer Ausbildungsstätte für den praktischen Teil der Ausbildung, z.B. in einem Krankenhaus, einem Altenpflegeheim oder bei einem ambulanten Pflegedienst Nachweis durch ein ärztliches Zeugnis (hausärztliches Attest) darüber, dass eine Immunität gegen Masern vorliegt oder aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht geimpft werden kann
Anmerkungen: Vollzeit/Blockunterricht Mo.-Fr. 08:00-15:15 Uhr